Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ankauf von Edelmetallen
I. Voraussetzungen zur Nutzung der Internetseite
1. Die Nutzung der Internetseiten von GP GOLDANKAUF / GP Vermögensberatung GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Poskowski darf nur unter Anerkennung der aufgeführten Bedingungen und Rechtshinweise (siehe auch unter Impressum & Datenschutz & Nutzungsbedingungen) erfolgen.
2. Die Nutzung der Webseiten von GP GOLDANKAUF / GP Vermögensberatung GmbH ist nicht an Personen in Ländern gerichtet, in denen die Veröffentlichung von Informationen oder der Vertrieb von Produkte und Dienstleistungen, wie sie auf der Website beschrieben sind, verboten ist, sei es aufgrund von Nationalität, Wohnsitz oder anderen Gründen. Personen, die solchen Beschränkungen unterliegen, dürfen diese Website nicht benutzen. Eine professionelle Verwertung ist ohne vorherige Absprache unzulässig. Nähere Informationen erfragen Sie bitte bei GP GOLDANKAUF / GP Vermögensberatung GmbH, siehe Kontakt.
II. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen für den Ankauf von Edelmetallen und der Edelmetallschmelze gelten für alle Ankäufe, Leistungen und Angebote von GP GOLDANKAUF / GP Vermögensberatung GmbH (nachstehend "Käufer") im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern und Unternehmern im Sinne des BGB (nachstehend "Verkäufer").
2. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme unserer Leistung bzw. Einlieferung des Kaufgegenstandes erkennt der Verbraucher/Unternehmer diese Bedingungen an. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
III. Voraussetzungen für die Nutzung des Angebotes von GP GOLDANKAUF / GP Vermögensberatung GmbH
1. Der Kunde ist mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig.
2. Der Kunde handelt ausschließlich in eigenem Namen. Ausnahme bilden die rechtsgeschäftliche Handlung durch Testamentsvollstrecker o.ä.
3. Der Kunde ist uneingeschränkter Eigentümer der an uns übersandten Wertgegenstände. Ein Eigentumsnachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
4. Es bestehen keine Rechte Dritter an den Wertgegenständen, insbesondere Pfandrechte, Niesbrauch oder sonstige Belastungen. Weiterhin sind die Wertgegenstände nicht Gegenstand einer Forderung oder Auseinandersetzung – gleich ob rechtsanhängig oder nicht.
5. Die übersandten Wertgegenstände stammen weder aus einem Einbruch, Diebstahl oder einer sonstigen Straftat.
6. Die Regelungen des Geldwäschegesetztes werden beachtet. Daher ist die Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses des Verkäufers Bestandteil des Ankaufsvertrages.
IV. Kaufgegenstand
1. Der Käufer erwirbt vom Verkäufer Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Palladium) in Form von Medaillen, Schmuck, nicht handelsfähigen Münzen und Bruchstücken. Modeschmuck wird nicht angenommen.
2. Alle angekauften Gegenstände werden i.d.R. der Edelmetallschmelze zugeführt.
3. Edel-, Halbedel- oder Schmucksteine werden nicht angekauft und führen deshalb nicht zu einer Werterhöhung der eingelieferten Kaufgegenstände. Der Verkäufer ist verpflichtet, vor Einlieferung von Ware bei dem Käufer damit verbundene Edel-, Halbedel- oder Schmucksteine zu entfernen.
V. Angebot und Vertragsschluss, Preise
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Der Verkäufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Kaufpreis einseitig durch den Käufer anhand der Zusammensetzung der Ware und dem durch den Käufer ermittelten aktuellen Kurs der jeweiligen Edelmetalle festgelegt wird.
3. Der Verkäufer kann die Edelmetalle dem Käufer persönlich zum Ankauf vorlegen (bitte nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung!). Hierdurch gibt er ein Verkaufsangebot ab. Ein Kaufvertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Annahmeerklärung (Ankaufsabrechnung) zustande.
4. Werden die Kaufgegenstände nicht persönlich vorgelegt, sondern mit einem Logistikpartner des Käufers zugesandt, so erfolgt das Verkaufsangebot durch den Verkäufer mit Unterzeichnung des Ankaufsbegleitschreibens. Das Ankaufsbegleitschreiben enthält die Angaben zur Art des Edelmetalls, zur Menge, zur Legierung und eine kurze Beschreibung. Ein Kaufvertrag kommt nach Prüfung der Kaufgegenstände hinsichtlich der gemachten Angaben auf dem Ankaufsbegleitschreiben mit unserer schriftlichen Annahmeerklärung (Ankaufsabrechnung) zustande. Die Prüfung der Kaufgegenstände wird aus Dokumentationszwecken mit einer Kamera aufgezeichnet.
5. Stimmen nach unserer Begutachtung und Bewertung die Menge oder/und Qualität der übersandten Wertgegenstände nicht mit den Angaben des Ankaufsbegleitschreiben überein, erfolgt von unserer Seite ein neues verbindliches Angebot zum Ankauf an den Kunden, welches innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen angenommen werden muss, damit ein Vertrag zustande kommt.
6. Lehnt der Verkäufer das Angebot des Käufers ab, so kommt kein Kaufvertrag zustande und der Käufer versendet die Ware an den Verkäufer durch seinen Logistikdienstleister. Die Kosten für den Versand (ggf. Abholung und Rücksendung) trägt der Verkäufer. Vor Zahlung der vorgegannten Kosten hat der Käufer ein Zurückbehaltungsrecht an den Wertgegenständen des Verkäufers.
7. Ist eine wirtschaftliche Verwertung der eingereichten Gegenstände nicht möglich (z.B. Modeschmuck, unedle Metalle), kommt kein Kaufvertrag zustande. Der Käufer hat das Recht, die für die Abholung und Rücksendung entstandenen Kosten dem Verkäufer in Rechnung zu stellen. Vor Zahlung der vorgenannten Kosten hat der Käufer ein Zurückbehaltungsrecht an der Ware des Verkäufers.
7. Mit Zustandekommen des Kaufvertrags geht das Eigentum an der Ware auf den Käufer über. Die eingereichten Wertgegenstände werden unwiederbringlich eingeschmolzen.
8. Gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Käufer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
VI. Zahlung
1. Der Käufer wird mit der Abrechnung eine Auszahlung in bar oder auf das vom Verkäufer mitgeteilte Bankkonto veranlassen.
2. Ist der Verkäufer Unternehmer, so stellt er GP GOLDANKAUF / GP Vermögensberatung GmbH eine Rechnung über den ausmachenden Ankaufspreis ohne ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 Satz 9 UStG; die Rechnung enthält lediglich den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. §13b Abs. 2 Satz 9 UStG.
VII. Transport, Gefahrenübergang
1. Bis zu einem Gegenwert von 10.000,-- € stellt der Käufer dem Verkäufer für den Transport vorgefertigte Paketaufkleber zur Verfügung, die für den Transport genutzt werden müssen.
2. Über diesen Betrag hinaus beauftragt der Käufer ein Logistikunternehmen, welches mit dem Verkäufer den Tag der Abholung der Wertgegenstände abstimmt. Der Verkäufer muss am Tag der Abholung im vereinbarten Zeitrahmen unter der Lieferadresse anwesend sein, da ein exakter Abholzeitpunkt aus Sicherheitsgründen nicht vereinbart wird.
3. Bei Zustandekommen des Kaufvertrags und Abholung der Wertgegenstände bei dem Verkäufer trägt der Käufer die Kosten für Versand und Versicherung.
4. Ist der Verkäufer Verbraucher, geht bei Abholung der Wertgegenstände beim Verkäufer die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Wertgegenstände bereits mit Übergabe an das Logistikunternehmen über.
5. Ist der Verkäufer Unternehmer, geht bei Abholung der Wertgegenstände beim Verkäufer auch bei frachtfreier Versendung die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Wertgegenstände erst auf den Käufer über, sobald die Ware vom Logistikunternehmen an den Käufer übergeben wurde.
6. Die Wertgegenstände sind in einer geeigneten und sicheren Verpackung an uns zu senden. Hierbei ist zu beachten, dass die Wertgegenstände fest in der Verpackung liegen und von außen nicht erkennbar sind oder auf dem Paket ein Hinweis angebracht wird, der Rückschluss auf den Inhalt geben könnte.
VIII. Bestimmungen gem. dem "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GWG)"
1. Die Bestimmungen gemäß dem "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GWG)" werden von GP GOLDANKAUF / GP Vermögensberatung GmbH entsprechend umgesetzt.
2. Darüber hinaus behält sich GP GOLDANKAUF / GP Vermögensberatung GmbH vor, im Einzelfall Identitätsprüfungen und - aufzeichnungen vorzunehmen.
IX. Haftungsbegrenzung, Schadensersatzansprüche
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Pflichtverletzung, Lieferverzug und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzlichen Handeln oder durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden ist.
2. Die Haftung ist auf Schäden begrenzt, die der Käufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von vertragswidrigem Umgang mit der eingelieferten Ware sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßem Umgang mit der Ware typischerweise zu erwarten sind.
3. Ebenso unberührt bleiben Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung seines Lebens, seines Körpers oder seiner Gesundheit, die auf eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
4. Soweit der Käufer fachliche Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
5. Eine Haftung des Käufers aufgrund der Zuführung der eingelieferten Ware zur Edelmetallschmelze und der damit verbundenen unwiederbringlichen Zerstörung dieser Gegenstände besteht nicht. Gleiches gilt für Edel-, Halbedel- oder Schmucksteine, Uhrwerke oder Lederarmbänder, die der Verkäufer vor Einlieferung der Ware nicht entfernt hat.
6. Der Verkäufer ist nicht berechtigt dem Käufer Ware anzubieten, die gesundheitsgefährdende Stoffe enthält, gleich wie diese verarbeitet und in welcher Konzentration diese vorhanden sind. Dies betrifft insbesondere Antimon, Arsen, Beryllium, Bismuth, Blei, Cadmium, Quecksilber, Selen, Tellur oder ähnliche gesundheitsgefährdende Materialien. Der Verkäufer haftet dem Käufer für entstehende Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und für Sachschäden jeweils bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.
X. Schlussbestimmungen
1. Für Verkäufer, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist Gerichtsstand Sitz des Käufers. Gleiches gilt für Verkäufer, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegen oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
3. Soweit diese Bedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücke diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Bedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.